AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Pension „Alter Bischofssitz“ in Naumburg gegenüber dem Kunden, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern erbringt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Pensionszimmern und Studios zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.3 Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3.3 Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension erhöht.
3.4 Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Pension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Die Pension räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
4.2.1 Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Buchung hat die Pension Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese ist wie folgt geregelt:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Pension zugeht.
b) Schadensersatz i.H.v. 50 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 13 und 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Pension zugeht.
c) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Pension zugeht.
d) Schadensersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung)
4.3 Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension ausübt. Danach gelten die Fristen und die Schadensersatzforderungen gemäß 4.2.
5. Rücktritt der Pension
5.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder gem. Nummern 3.5 und / oder 3.6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Pension ist nicht verpflichtet, eine Nachfrist zu setzen.
5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere, von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder
- ein Verstoß gegen oben genannte Nummer 1.3 vorliegt.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 %. vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
7. Nichtraucherpension / Lieferung von Speisen und Getränken
7.1 In der gesamten Pension besteht Rauchverbot. Rauchen Kunden dennoch in der Pension, fallen Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) i.H.v. pauschal 500,00 € an. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Logistarif dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.2. Alle Räumlichkeiten und Gästezimmer sind per Rauchmelder mit einer Brandmeldezentrale verbunden. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Kunden sind alle anfallenden kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.
8. Tiere
9. Haftung der Pension
10. Haftung des Kunden
10.1 Der Kunde hat die Einrichtung der Pension sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist die Pension berechtigt dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Schadenersatz oder Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Handtüchern, Badetüchern und sonstigen Frotteewaren, Bettwäsche, elektronische Kleingeräte und sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Zimmerschlüssel für die Hausschließanlage.
10.2 Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Kunden sind alle anfallenden Kosten, die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Kunden zu tragen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen ausschließlich in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz Naumburg (Saale). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.
11.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder w erden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.6 Die voran aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag gelten ab 01.01.2023.
11.7 Für von Drittanbietern (z.B. Suchmaschinen o.ä.) gemachte Angaben liegen nicht im Verantwortungsbereich der Pension und es besteht folglich auch kein Rechtsanspruch des Kunden